Warum der 02.01.2023 der letzte Tag im Jahr 2022 ist – Letzte Chance zur Verjährungshemmung!
Letzte Chance zur Verjährungshemmung durch Güteantrag vor staatlich anerkannter Gütestelle. Grundsätzlich endet die regelmäßige Verjährung für Ansprüche aus dem Jahr 2019 in der Silvesternacht. Weil der 31. Dezember 2022 jedoch auf einem Samstag lag, können noch bis zum Ablauf des 2. Januar 2023 um 23.59 Uhr Güteanträge gestellt werden. Die Antragstellung kann online und sofort erfolgen. Hierdurch wird die Verjährung nach § 204 BGB für mindestens 6 Monate nach Beendigung des Einigungsversuchs gehemmt. Und das auch bei nur einseitigen Anträgen einer Partei.