Staatlich anerkannte Gütestelle
Wirtschaftsmediator Ass. jur. Christian Spies, LL.M.
Staatlich anerkannte Gütestelle. Bundesweit tätig.
ratio legis ist bereits seit 2005 durch das Oberlandesgericht Düsseldorf als staatlich anerkannte Gütestelle (staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle i.S.d. § 204 Abs. 1 Nr. 4 lit. a) BGB, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) zugelassen. Güteanträge und Schlichtungsanträge können auch bei nur einseitiger Antragstellung mit verjährungshemmender Wirkung gestellt werden. Wir sind bundesweit zuständig und tätig.
Unser engagiertes Team aus Mediatoren und Beratern hilt Ihren Konflikt schnell, nachhaltig, diskret und zielorientiert zu lösen. Das Angebot reicht von der oftmals eher sachbezogenen Konfliktlösung im Wirtschaftsrecht (insbesondere aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, Handelsrecht und privatem Baurecht) bis zu regelmäßig emotionalen Schlichtungen im persönlichen Umfeld (bspw. im Familien- und Erbrecht).
Wir sind geschätzter Partner der professionellen Rechtsteilnehmer, insbesondere der Rechtsanwaltschaft, aber auch den sonstigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Unser Serviceleitbild und unsere Integrität bilden eine vertrauensvolle, agile und verlässliche Basis für tragende Lösungen. Absoluter Mandantenschutz und Vertraulichkeit werden garantiert.
Erstgespräch vereinbaren
Sie möchten professionelle Hilfe bei der außergerichtlichen Streitbeilegung? Ein Erstgespräch ist ein guter Start, insbesondere wenn die Gegenseite bereits anfänglich miteinbezogen wird. Vereinbaren Sie unkompliziert online oder per WhatsApp einen Erstgesprächstermin.
Schnelle, vertrauliche und nachhaltige Lösungen. Mit Rechtssicherheit.
Wir geben Ihnen Zeit zur Konfliktlösung
Wir sind bereits seit 2005 als staatlich anerkannte Gütestelle durch die Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen in Persona durch das Oberlandesgericht Düsseldorf zugelassen. Damit sind wir staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle i.S.d. § 204 Abs. 1 Nr. 4 lit. a) BGB und staatlich anerkannte Gütestelle i.S.d. § 794 Ab.s 1 Nr. 1 ZPO.
Die wichtigsten Vorteile der staatlichen Anerkennung sind:
Verjährungshemmung
Mit Eingang Ihres Güteantrags wird die Verjährung Ihres Anspruchs gehemmt. Wir geben Ihnen die Zeit für eine außergerichtliche Lösung und vermeiden unnötige und von Eile getriebene Klagen bei Gericht. Selbst wenn der Antragsgegner an dem Güteversuch nicht teilnehmen will, wird die Verjährung mindestens für 6 Monate gehemmt. Die durchschnittliche Verjährungshemmung beträgt zwischen 7 und 12 Monaten.
Professionell
Der Ablauf des Verfahrens und die Kostenordnung sind dem Oberlandesgericht Düsseldorf angezeigt, welches auch die Aufsicht über uns ausübt. Die Verfahrensvorschriften sind den bürgerlich-rechtlichen Prozessordnungen angelehnt. Zugleich wird die digitale Antragstellung und weitere Kommunikation durch eMail ermöglicht, um möglicht geringschwellige und bürgerfreundliche Zugangsschranken zu setzen.
Vollstreckungstitel
Kommt es am Ende des Güteverfahrens zu einer Einigung, so steht der vor uns geschlossenen Vergleich einem gerichtlichem Vergleich oder einem Urteil gleich. Hierdurch haben Sie die Rechtssicherheit, dass sich auch an der Einigung gehalten wird. Mit einer Vollstreckungsklausel ausgefertigt ist er Vollstreckungstitel und kann unmittelbar durch Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht vollstreckt werden.
Ein Güteantrag nimmt den zeitlichen Druck aus dem Verfahren und sorgt gerade in Massenverfahren dafür, dass auch jüngste Gerichtsentscheidungen und Entwicklungen noch berücksichtigt werden können.
Christian Spies - Vorsteher der Gütestelle Tweet
Christian Spies, LL.M. war über 12 Jahre selbständiger Rechtsanwalt mit Kanzlei in Düsseldorf, Köln und Zürich. Als nur einer von wenigen hundert Anwälten verfügte Spies über eine Doppelqualifikation als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Schwerpunkt bildeten die Gestaltungsberatung, Compliance sowie die Prozessführung in Streitverfahren.
Im Jahr 2021 wechselte Christian Spies zunächst als Referent in das Wirtschaftsministerium NRW und sodann als Sachgebietsleitung in die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
langjährige Erfahrung
Wir verfügt über langjährige Erfahrung und Kompetenz bei der Konfliktlösung. Mediator Christian Spies war über zwölf Jahre als Rechtsanwalt in Düsseldorf, Köln und Zürich tätig. Er war Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Strafrecht. In seiner Praxis bearbeitete eine Vielzahl von Mandaten aus dem Wirtschaftsrecht und übernahm die Gestaltung komplexer familien- und erbrechtliche Verträge.
Die Anerkennung als staatlich anerkannte Gütestelle erfolte bereits im Jahr 2005 durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Weiterbildung durch Universitätsstudium zum zertifizierten Mediator (Schwerpunkt Wirtschaftsmediation).
Mit dem Beitrag „Institutionelle Kinder- und Jugendmediation“ gewann Christian Spies 2009 den ersten Platz des von der FernUniversität Hagen sowie der Deutschen Gesellschaft für Mediation (DGM) ausgelobten Wettbewerbs. Der Fachjury gehörten unter anderem Dr. Guido Westerwelle, die seinerzeitige Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland Charlotte Knobloch und I.H. Dr. Gabriele Inaara Begum Aga Khan an.



Mitgliedschaften und Ehrenamt



Fortbildung
- Aktuelle Rechtsprechung und Urteile im Steuerrecht 2025 – Teil I bis IV
- Krypto-Steuersünder im Visier der Finanzverwaltung
- Verfahren vor der EPPO (European Public Prosecutor’s Office)
- Verteidigung in Steuerstrafsachen
- Der Umgang mit der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren
- Steuerstrafrecht – Aktuelle Rechtsprechung
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
- Aktuelle Rechtsprechung und Urteile im Steuerrecht 2024 – Teil I bis IV
- Erbschaftsteuerliche und schenkungssteuerliche Aspekte bei Übertragungen im Privatvermögen
- Aktuelle steuerliche Gestaltungsmodelle und Fallstricke bei der Unternehmensnachfolge
- E-Rechnungspflicht ab 2025
- Verteidigung in Steuerstrafsachen
- Aktuelles zur Sektorenvergabe
- Aktuelles Verkehrsstraf- & Ordnungswidrigkeitenrecht
- Aktuelle Rechtsprechung und Urteile im Steuerrecht 2023 – Teil I bis IV
- Vergaberecht: Aktuelle Fälle und Entscheidungen 2023
- Update Rechtsschutz: Vergabenachprüfungsanträge richtig vorbereiten und stellen
- IT-Beschaffung
- Neues zur Inhouse-Vergabe
- Aktuelles zur Sektorenvergabe
- Nießbrauch – Aktuelle Schnittstellen zwischen Familien-, Erb- und Steuerrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Aktuelle Tipps für Strafverteidiger
- Bau- und Architektenrecht – Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen
- Fachanwaltskurs Vergaberecht
- Verteidigung in Steuerstrafsachen
- Erbschaftssteuerrecht für Steuerrechtler
- Anwaltliche Beratung bei Außenprüfung
- Erfolgreiche Begleitung von Betriebsprüfungen – Von der Prüfungsanordnung bis zum FG-Verfahren
- Bau- und Architektenrecht – Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen
- Die große BRAO-Reform zum 01.08.2022
- Gedächtnispsychologie
- Schwarzgeld und Schwarzarbeit
- Selbstanzeige in der Praxis
- Strafrechtliche Risiken für Steuerberater
- Verteidigung im Steuerstrafrecht
- Außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe im Steuerrecht
- Aktuelles aus dem Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht
- One Party Mediation
- Die Strafbarkeit der Geldwäsche und die Bußgeldrisiken bei fehlender Geldwäscheprävention
- Betrugsstrafrecht § 263 StGB
- Verteidigung im Steuerstrafrecht – Update 2020
- Haftung für Steuerschulden und Rechtsschutz gegen Haftungsbescheide
- Das finanzgerichtliche Verfahren
- Einspruch gegen Verwaltungsakte der Finanzbehörde
- Rechtsprechungsparcours Erbrecht 2020
- Moderation und Konfliktmoderation
- Steuern rund um Unternehmens- und Immobilientransaktionen
- Gesellschaftsrecht aktuell: Wirtschaft- und steuerrechtliche Tendenzen
- Benennungsverlangen nach § 160 AO
- Forensische Vernehmungen: Besondere Vernehmungskonstellationen
- Ausgewählte Fragen und Entscheidungen zum Steuerstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Effektive Verteidigung in Steuerstrafsachen
- Nachfolgeregelungen in mittelständischen Unternehmen
- Erbrecht trifft Gesellschaftsrecht
- Prozessrechte im Auslieferungsrecht – Rechtsschutzlücke im IRG, und wie die Praxis damit umgeht
- Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer 2016; Auswirkungen in Familien und mittelständischen Unternehmen
- Steuern rund um die Immobilie
- Arbeitsstrafrecht
- Effektive Verteidigung bei strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen, Untersuchungshaft und Vermögensabschöpfung
- Steuerhinterziehung: Verteidigung gegen verdeckte Gewinnausschüttungen
- Neues zum Strafprozessrecht mit steuerstrafrechtlichem Bezug
- Steuerhinterziehung durch Gesellschafter einer Vermietungs-GbR
- Wenn Eltern bedürftig werden: Beratung auf der Schnittstelle von Familien-, Sozial und Erbrecht
- Visualisierung in der Mediation
- Systemisches Konfliktcoaching
- Erhalt des Familienvermögens
- Pflichtteilsrecht, Erbteilungsklage und EU-Erbrechtsverordnung
- Erfolgreiche Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
- Forensische Vernehmungen: Die Verhörsperson
- Bilanzsteuerrecht akuell
- Das Neueste aus dem Steuerstrafrecht
- Finanzgerichtliche Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit
- Das neue Recht der Vermögensabschöpfung
- Beweisanträge im Steuerstrafprozess
- Erstbescheid, Änderungsbescheid – Antrag auf Bescheidänderung
- Steuererklärungsfristen und Neukonzeption des Verspätungszuschlags – Konsequenzen bei Fristüberschreitung
- Tax Compliance
- Haftung und Haftungsgefahren im steuerberatenden Mandat
- Erbschaftsteuer für Praktiker
- Steuern rund um Unternehmens- und Immobilientransaktionen
- Kriminaltechnik im Strafverfahren
- Strategien in der Strafverteidigung
- Psychologische Beweisführung vor Gericht
- Praktisch relevante Auskunftsansprüche im Erbrecht
- Prozessrecht und Prozesstaktik im Erbrecht
- Erbengemeinschaft – Verwaltung und Auseinandersetzung
- Verborgene Immobilienwerte und deren Hebung
- Die Testamentsvollstreckung
- Beratung und Vertretung in Steuerstrafsachen
- Effektive Verteidigung bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
- Bilanzen lesen, verstehen und interpretieren
- Umsatzsteuer aktuell
- Bezüge Erbrecht und Steuerrecht
- Anwaltliche beratung bei Außenprüfung und Steuerfahndung
- tax-compliance – Hilfestellungen für Berater und deren Mandanten
- Revisionsrecht: Aktuelle Fragen und Anforderungen anhand der BGH-Rechtsprechung
- Schusswaffentechnik
- Warm up im Strafverfahren – Tipps und Anträge zum Prozessauftakt
- Strafverteidiger vs. Staatsanwalt
- Strafverteidigung und der Umgang mit Medien
- Ärztliches Berufsrecht und Wirtschaftsstrafrecht
- Die Verteidigung im Insolvenzstrafrecht
- Ausgewählte Probleme im Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht
- Neues vom Steuerstrafrecht
- Die Strafbarkeitsrisiken von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern
- Zeugenbeistand
- Vernehmungscoaching für die anwaltliche Praxis
- Fehlerquellen und Prozesstaktik im arbeitsgerichtlichen Verfahren
- Aktuelles Arbeitsrecht – Ein Up-Date für die Praxis
- Betriebliche Umstrukturierungen und die arbeitsrechtlichen Folgen
- Arbeitnehmerüberlassung – Aktuelle Fragen und Rechtsprechung zur Leiharbeit
- Vereinsrecht und Vereinssteuerrecht
- Bewertung des Grundbesitzes im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht
- Der Nießbrauch als Instrument der Vermögensnachfolgeplanung
- Rechtsprechungsübersicht im Steuerrecht
- Strategien im Steuerverfahren
- Optimale Gestaltung des Unternehmertestaments
- Prozess- und verfahrensrechtliche Fragen für Erbrechtler
- Die Erbengemeinschaft – Verwaltung und Auseinandersetzung
- Beratung und Verteidigung in Steuerstrafsachen
- Effektive Verteidigung im Steuerstrafrecht
- Besonderheiten der Verteidigung im Sexualstrafrecht
- Effektive Strafverteidigung – Die „weichen“ Faktoren der Überzeugungsbildung vor Gericht
- Strafvollstreckungsrecht – Chancen und Risiken für die Verteidigung
- Neue Entwicklungen im Arbeitsrecht
- Minenfeld besonderer Kündigungsschutz
- GmbH-Geschäftsführer in der arbeits- und diskriminierungsrechtlichen Rechtsprechung des EuGH, BGH und BAG
- Sozialversicherungsrecht für Arbeitsrechtler
- Beschäftigtendatenschutz
- Streitwertrechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit NRW
- Das Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Bundesländer
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Düsseldorfer Universitätstag Arbeitsrecht
- Aktuelle Probleme des Steuerstrafrechts und der Selbstanzeige
Unser Expertenteam

Christian Spies
Christian Spies ist zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator. Er verfügt über 12 Jahre Erfahrung im Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Erbrecht.

Claudia Spies
Claudia Spies ist Mediatorin und Executive Coach. Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit sind innerbetriebliche Mediation und Konflikte mit hoher persönlicher Beziehungsebene (insb. Familienrecht).

Berater-Netzwerk
ratio legis verfügt über ein breites Netzwerk von Co-Mediatoren und Beratern. Wir arbeiten eng mit Anwälten, Steuerberatern, Notaren und Wirtschaftsprüfer zusammen.
Wenn die Parteien gemeinsam eine Lösung suchen:
Bestmögliche Unterstützung durch ADR
Rechtsstreitigkeiten kosten Zeit, Ressourcen, Nerven und Geld. Ist die Angelegenheit erst bei Gericht, gibt es selten einen tatsächlichen Gewinner. Ungewisser Ausgang und vergangenheitsbezogene Ressourcenbindung blockieren Innovation und nachhaltige Lösungen auf Seiten aller Beteiligten, teils sogar bei unbeteiligten Dritten.
Gerichtliche Verfahren bedeuten oft das Ende langfristiger Geschäftsbeziehungen und persönlicher Bindungen. Nicht selten bleibt ein unzufriedenes Gefühl, vor allem auf Seiten der unterlegenen Partei. Wer in Zukunft noch ein gesundes Verhältnis zur Gegenseite pflegen will oder pflegen muss, wird es hiermit nach einem gerichtlichen Streit schwer haben. Die Öffentlichkeit des Klageverfahrens sowie die lange Verfahrensdauer und etwaiger Instanzenzug aufgrund Berufung und Revision kosten wertvolle Ressourcen. Nicht selten liegen auf beiden Seiten zum Ende des Verfahrens die Nerven blank.
Hingegen erlauben Verhandlungen bei ratio legis den Parteien massgeschneiderte und flexible Lösungen für Ihren Konflikt. Den Parteien stehen sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten des Privatrechts zur Verfügung, um eine individuell passende Lösung zu erzielen. Auf Wunsch legen wir einen Vergleichsvorschlag oder unverbindlichen Schlichterspruch vor. Hierdurch genießt ein so getroffener Vergleich eine hohe Akteptanz bei den Beteiligten und befriedet den Rechtsstreit nachhaltig und langanhaltend. Mehr Autonomie und inhaltliche Freiheit gibt es bei keinem anderen Verfahren.
Das Verfahren bei ratio legis ist dabei vertraulich und nicht öffentlich. Die oft sehr kurzen Verfahrensdauern schonen nicht nur Nerven, sondern auch Geld- und Personalressourcen. Unabhängig vom Streitwert besteht kein Anwaltszwang.
Wann streiten Sie clever?!
Anschrift
ratio legis : staatlich anerkannte Gütestelle
Ass. jur. Christian Spies, LL.M.
Königsallee 14
40212 Düsseldorf
Kontakt
Telefon: 02 11 / 38 54 88 66
Telefax: 02 11 / 38 54 88 68
info@ratio-legis.de
Öffnungszeiten
Besprechungstermine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten und an anderen Orten – beispielsweise bei Ihnen daheim, in Ihrem Betrieb, bei Ihrem Anwalt oder Steuerberater – möglich!
Unsere Kanzlei in Düsseldorf
Zertifizierter Mediator Christian Spies, LL.M. empfängt Sie gerne in der vierten Etage des historischen Hohenzollernhauses. Unsere Gütestelle ist direkt am Anfang der berühmten und prächtigen Königsallee zwischen Altstadt und Schadowstraße gelegen. Bekannte Nachbarn sind der Juwelier Wempe im gleichen Haus sowie die Mayersche Buchhandlung gegenüber. Das Haus verfügt über einen Aufzug.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Über die Haltestelle „Heinrich-Heine-Allee“ erreichen Sie unsere Kanzlei mit sämtlichen Stadtbahn- bzw. U-Bahnlinien (U70, U74, U75, U76, U77, U78, U79, U80). Unmittelbar vor der Kanzlei befindet sich der im Rahmen der Wehrhahnlinie (U71, U72, U73 und U83) neugeschaffene Aufgang Theodor-Körner-Straße (Schalenbrunnen). Vom Hauptbahnhof Düsseldorf erreichen Sie uns in weniger als 5 Minuten Fahrzeit.
An der „Heinrich-Heine-Allee“ halten auch die Buslinien 780, 782, 785 und SB50.
Ferner erreichen Sie uns über die nur 250 Meter entferne Straßenbahn-Haltestelle „Schadowstraße“ mit den Linien 701, 705 und 706.
Hier können Sie bei der Rheinbahn eine Fahrplanauskunft abfragen.
Anfahrt mit dem Auto
Mandanten mit Individualanreise empfiehlt sich die Benutzung des Parkhaus Kö-Bogen (Breuninger und Apple). Die Zufahrt erfolgt über den Kö-Bogen Tunnel, erreichbar vom Norden über die Kaiserstraße oder von Süden über die Berliner Allee. Das Parkhaus ist bewacht, nur wenige Meter von der Kanzlei entfernt und bis in die Nacht geöffnet.
Eine Anfahrtbeschreibung zu unserer Kanzlei erhalten Sie hier über den Routenplaner von Google Maps.
Kanzlei Düsseldorf in Google Maps
Besonders wenn sich alle Beteiligten zur Durchführung eines Gütestellenverfahrens einig sind:
Im Erstgespräch die Grundsteine legen
Sie möchten sich vorab persönlich über den Ablauf und die Kosten eines Güteverfahrens, die Geeignetheit Ihres Falls auf einen außergerichtlichen Einigungsversuch sowie die Möglichkeit der Berücksichtigung von individuellen Wünschen der Beteiligten informieren?
Besonders wenn bei alle Beteiligten die grundsätzliche Bereitschaft für einen Einigungsversuch besteht, empfielt sich im ersten Schritt ein Erstgespräch mit unserer Gütestelle. Hierdurch lässt sich der - unbegründete - Verdacht einer Parteilichkeit, wenn nur ein Beteiligter im ersten Schritt das Verfahren beantragt, bereits anfänglich ausräumen. Durch die Verfahrenstransparenz sind alle Beteiligten auf demgleichen Sachstand.
Wird noch im Erstgespräch die Durchführung des Güteverfahrens beantragt, so ist das Erstgespräch sogar kostenlos.
Müde macht uns die Arbeit, die wir liegen lassen, nicht die, die wir tun.
Vertrauensvolles Erstgespräch
Ein Streitbeilegungsverfahren nach den Grundsätzen der Mediation vor einer staatlich anerkannten Gütestelle bringt Ihnen in vielerlei Hinsicht Vorteile. In formaler Hinsicht hemmen Sie mit mit Ihrem Antrag die Verjährung. Selbst im Falle eines Scheitern des Einigungsversuchs gewinnen Sie Zeit bis eine Klage erhoben werden muss. Zeit, in welcher aus parallen gelagerten Fällen oder veränderter individueller Situation ggf. ein für Sie günstigeres Ergebnis möglich ist. Für den Antragsgegner ist die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens regelmäßig ein wichtiger Punkt, zumal bei Einigungen regelmäßig Vertraulichkeit vereinbart wird und so keine gerichtlichen Präzidenzfälle geschaffen werden.
Inhaltlich haben die Parteien in kaum einem anderen Verfahren so hohe Gestaltungsspielräume. Gleichwohl stellt der hier getroffene Vergleich einen vollstreckungsfähigen Titel, wie ein Gerichtsurteil, dar. Individuelle Lösungen, abseits von den abstrakt-generellen gesetzlichen Normen können passgenau geschaffen werden, so dass idealerweise auf beiden Seiten eine Win/Win-Situation entsteht. Hierbei muss die Eingung nicht auf den ursprünglichen Streitgegenstand beschränkt bleiben. Vielmehr lassen sich im Streitbeilegungsverfahren sämtliche regelungsbedürftigen Punkte einheitlich und nachhaltig befrieden. Obendrein werden Geld und Nerven geschont.
Ein Erstgespräch bietet sich insbesondere dann an, wenn es Ihnen weniger um förmliche Aspekte wie die Verjährungshemmung geht, sondern Sie mit der Gegenseite eine nachhaltige Lösung erzielen wollen. Denn dann ist es besonders wichtig, dass die Gegenseite Ihren Antrag auf Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens zustimmt. Regelmäßig bestehen jedoch Bedenken der Antragsgegner einem Verfahren zuzustimmen, wenn die Auswahl der Gütestelle vom Antragsteller erfolgte und dieser durch den Güteantrag der Streitgegenstand bereits einseitig dargestellt worden ist. Diese Sorge ist unberechtigt: Eine Gütestelle ist neutral bzw. Allparteilich.
Von daher eignen sich Erstberatungsgespräche als Ausgangspunkt für eine gemeinsame Antragstellung eines Streitbeilegungsverfahrens insbesondere bei Streitigkeiten aus dem Familien- und Erbrecht (insbesondere Erbauseinandersetzungen), bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern oder innerhalb des Betriebs.
Guter Start
Die Bereitschaft für einen Einigungsversuch ist höher, wenn bereits im Vorgespräch alle Beteiligten dabei sind und einen gemeinsamen Antrag stellen.
flexibel
Das Erstgespräch kann dort und so durchgeführt werden, wo es für Sie am besten passt: In unerser Kanzlei, telefonisch oder per Videokonferenz (Webex, Zoom, MS Teams).
faire Vergütung
Das Stundenhonorar für das Erstgespräch ist genauso hoch wie bei der Verhandlungsgebühr. Wird noch im Termin Antrag gestellt, ist das Erstgespräch kostenfrei.
Die Kosten für ein Erstgespräch betragen je angefangene Stunde brutto 299,- Euro inklusive MwSt.
Bei einer Stornierung von unter 24 Stunden bei einem persönlichen Termin bzw. von unter 4 Stunden bei einem Telefonat oder Videocall wird eine Stornogebühr von 99,- Euro inklusive MwSt. fällig.



