Erstberatung
Ein vertrauensvoller Einstieg in die Lösung.
In Präsenz oder als Videokonferenz.
Müde macht uns die Arbeit, die wir liegen lassen, nicht die, die wir tun.
Vertrauensvolles Erstgespräch
Ein Streitbeilegungsverfahren nach den Grundsätzen der Mediation vor einer staatlich anerkannten Gütestelle bringt Ihnen in vielerlei Hinsicht Vorteile. In formaler Hinsicht hemmen Sie mit mit Ihrem Antrag die Verjährung. Selbst im Falle eines Scheitern des Einigungsversuchs gewinnen Sie Zeit bis eine Klage erhoben werden muss. Zeit, in welcher aus parallen gelagerten Fällen oder veränderter individueller Situation ggf. ein für Sie günstigeres Ergebnis möglich ist. Für den Antragsgegner ist die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens regelmäßig ein wichtiger Punkt, zumal bei Einigungen regelmäßig Vertraulichkeit vereinbart wird und so keine gerichtlichen Präzidenzfälle geschaffen werden.
Inhaltlich haben die Parteien in kaum einem anderen Verfahren so hohe Gestaltungsspielräume. Gleichwohl stellt der hier getroffene Vergleich einen vollstreckungsfähigen Titel, wie ein Gerichtsurteil, dar. Individuelle Lösungen, abseits von den abstrakt-generellen gesetzlichen Normen können passgenau geschaffen werden, so dass idealerweise auf beiden Seiten eine Win/Win-Situation entsteht. Hierbei muss die Eingung nicht auf den ursprünglichen Streitgegenstand beschränkt bleiben. Vielmehr lassen sich im Streitbeilegungsverfahren sämtliche regelungsbedürftigen Punkte einheitlich und nachhaltig befrieden. Obendrein werden Geld und Nerven geschont.
Ein Erstgespräch bietet sich insbesondere dann an, wenn es Ihnen weniger um förmliche Aspekte wie die Verjährungshemmung geht, sondern Sie mit der Gegenseite eine nachhaltige Lösung erzielen wollen. Denn dann ist es besonders wichtig, dass die Gegenseite Ihren Antrag auf Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens zustimmt. Regelmäßig bestehen jedoch Bedenken der Antragsgegner einem Verfahren zuzustimmen, wenn die Auswahl der Gütestelle vom Antragsteller erfolgte und dieser durch den Güteantrag der Streitgegenstand bereits einseitig dargestellt worden ist. Diese Sorge ist unberechtigt: Eine Gütestelle ist neutral bzw. Allparteilich.
Von daher eignen sich Erstberatungsgespräche als Ausgangspunkt für eine gemeinsame Antragstellung eines Streitbeilegungsverfahrens insbesondere bei Streitigkeiten aus dem Familien- und Erbrecht (insbesondere Erbauseinandersetzungen), bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern oder innerhalb des Betriebs.
Guter Start
Die Bereitschaft für einen Einigungsversuch ist höher, wenn bereits im Vorgespräch alle Beteiligten dabei sind und einen gemeinsamen Antrag stellen.
flexibel
Das Erstgespräch kann dort und so durchgeführt werden, wo es für Sie am besten passt: In unerser Kanzlei, telefonisch oder per Videokonferenz (Webex, Zoom, MS Teams).
faire Vergütung
Das Stundenhonorar für das Erstgespräch ist genauso hoch wie bei der Verhandlungsgebühr. Wird noch im Termin Antrag gestellt, ist das Erstgespräch kostenfrei.
Die Kosten für ein Erstgespräch betragen je angefangene Stunde brutto 299,- Euro inklusive MwSt.
Bei einer Stornierung von unter 24 Stunden bei einem persönlichen Termin bzw. von unter 4 Stunden bei einem Telefonat oder Videocall wird eine Stornogebühr von 99,- Euro inklusive MwSt. fällig.
Unser Expertenteam
Christian Spies
Christian Spies ist zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator. Er verfügt über 12 Jahre Erfahrung im Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Erbrecht.
Claudia Spies
Claudia Spies ist Mediatorin und Executive Coach. Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit sind innerbetriebliche Mediation und Konflikte mit hoher persönlicher Beziehungsebene (insb. Familienrecht).
Berater-Netzwerk
ratio legis verfügt über ein breites Netzwerk von Co-Mediatoren und Beratern. Wir arbeiten eng mit Anwälten, Steuerberatern, Notaren und Wirtschaftsprüfer zusammen.