Corona-Virus Covid-19: Erstgespräch und Güteverhandlung auch per Zoom, webex, skype oder Telefon möglich

Eine Streitbeilegung durch einen Güteantrag vor einer Gütestelle muss nicht zwingend physisch in der Kanzlei durchgeführt werden. Auch wenn die Verhandlungen sehr  vertrauenswürdig und sehr persönlich sein können, so  steht mit der heutigen Technik ein fast gleichwertiger Weg zur Verfügung.

Ganz einfach per Telefon oder mit Videotelefonie. Wer ein Smartphone, wie das Apple iPhone oder Samsung Galaxy, besitzt, verfügt regelmäßig über alle technischen Voraussetzungen, um Videotelefonie betreiben zu können und Dokumente durch abfotografieren in pdf-Dateien umzuwandeln. So lassen sich auch während des Telefonats Briefe, Ladungen, Bescheide und sonstige Dokumente austauschen.

Vielfach genügt aber bereits allein das gesprochene Wort, um komplexe Situationen in einfache rechtliche Fallgestaltungen zu überführen und hierfür Lösungen zu finden.

Nützliche Apps für das Apple iPhone sind:

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