Wir sind Gütestelle. Bundesweit.
Schnelle, vertrauliche und nachhaltige Lösungen. Wir coachen Sie im Konflikt.
Modernes Konfliktmanagement
Rechtsstreitigkeiten kosten Zeit, Ressourcen, Nerven und Geld. Ist die Angelegenheit erst bei Gericht, gibt es selten einen tatsächlichen Gewinner. Ungewisser Ausgang und vergangenheitsbezogene Ressourcenbindung blockieren Innovation und nachhaltige Lösungen auf Seiten aller Beteiligten, teils sogar bei unbeteiligten Dritten.
Gerichtliche Verfahren bedeuten oft das Ende langfristiger Geschäftsbeziehungen und persönlicher Bindungen. Nicht selten bleibt ein unzufriedenes Gefühl, vor allem auf Seiten der unterlegenen Partei. Wer in Zukunft noch ein gesundes Verhältnis zur Gegenseite pflegen will oder pflegen muss, wird es hiermit nach einem gerichtlichen Streit schwer haben. Die Öffentlichkeit des Klageverfahrens sowie die lange Verfahrensdauer und etwaiger Instanzenzug aufgrund Berufung und Revision kosten wertvolle Ressourcen. Nicht selten liegen auf beiden Seiten zum Ende des Verfahrens die Nerven blank.
Hingegen erlauben Verhandlungen bei ratio legis den Parteien massgeschneiderte und flexible Lösungen für Ihren Konflikt. Den Parteien stehen sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten des Privatrechts zur Verfügung, um eine individuell passende Lösung zu erzielen. Auf Wunsch legen wir einen Vergleichsvorschlag oder unverbindlichen Schlichterspruch vor. Hierdurch genießt ein so getroffener Vergleich eine hohe Akteptanz bei den Beteiligten und befriedet den Rechtsstreit nachhaltig und langanhaltend. Mehr Autonomie und inhaltliche Freiheit gibt es bei keinem anderen Verfahren.
Das Verfahren bei ratio legis ist dabei vertraulich und nicht öffentlich. Die oft sehr kurzen Verfahrensdauern schonen nicht nur Nerven, sondern auch Geld- und Personalressourcen. Unabhängig vom Streitwert besteht kein Anwaltszwang.
Wann streiten Sie clever?!

Staatlich anerkannte Gütestelle
Durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf anerkannte Streitbeilegungsstelle i.S.d. §§ 204 Abs. 1 Nr. 4 lit. a) BGB, 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Wir sind seit bereits seit 2005 von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf als staatlich anerkannte Gütestelle i.S.d. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zugelassen.
Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 lit. a) BGB tritt bei uns bereits mit Antragstellung auch nur einer Partei ein. Die Verjährung kann durch ein Güte- und Schlichtungsverfahren zwischen 6 und 11 Monaten gehemmt werden.
Wie ein Gerichtsurteil ist der vor uns geschlossene Vergleich unmittelbarer Vollstreckungstitel.
Rechtssicher
Bereits die nur einseitige Einleitung des Verfahrens hemmt die Verjährung von Ansprüchen. Der vor uns geschlossener Vergleich hat die Wirkungen eines Urteil und ist unmittelbar Vollstreckungstitel.
Vertraulichkeit
Die Verhandlung bei ratio legis ist nicht öffentlich und bleibt vertraulich. Im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren sind Interna und Geschäftsgeheimnisse vor Zugang Dritter geschützt.
Schnelle Lösung
Gerichtliche Verfahren dauern oft mehrere Jahre. Bei ratio legis bestimmen Sie das Tempo. Viele Streitigkeiten sind binnen weniger Wochen oder Monate nachhaltig erledigt.
In unseren Verhandlungen setzen wir zielgerichtet Mediation und andere ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) ein, welche sich bereits international in der Geschäftswelt durchgesetzt haben.
Mediation geht auf ein Modell der renomierten Harvard-Law-School in den USA zurück. Erfahrene Professoren und Prozessanwälte entwickelten diese Methode zur Lösung von Konflikten auf der Basis von Verhandlungen. Grundidee dieser Methode ist es, die vordergründigen und regelmäßig gegensätzlichen Rechtspositionen von den dahinterstehenden wahren Interessen zu trennen. Gesetze müssen für alle Lebenssachverhalte eine in der Praxis umsetzbare Rechtsfolge vorsehen. Entsprechend abstrakt-generell sind die gesetzlichen Lösungen.
Mit Hilfe der Mediation vereinbaren die Parteien selbständig, eigenverantwortlich und flexibell eine für alle Seiten tragbare Lösung. Der neutrale Mediator fördert den Einigungsprozess und unterstützt die Parteien bei ihrer Lösungsfindung.
langjährige Erfahrung
Wir verfügt über langjährige Erfahrung und Kompetenz bei der Konfliktlösung. Mediator Christian Spies war über zwölf Jahre als Rechtsanwalt in Düsseldorf, Köln und Zürich tätig. Er war Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Strafrecht. In seiner Praxis bearbeitete eine Vielzahl von Mandaten aus dem Wirtschaftsrecht und übernahm die Gestaltung komplexer familien- und erbrechtliche Verträge.
deutschlandweit und online
Wir helfen Ihnen bundesweit bei der Lösung Ihrer rechtlichen Streitgkeiten. Wo es sich anbietet setzen wir bei Wunsch auch moderne Kommunikationsmedien wie Videokonferenzen, skype, Zoom oder Google Meet ein.
Ausgewählte Tätigkeitsschwerpunkte:
Gut Recht bedarf guter Hilfe.

Rechtsstreite treten zum einen zwischen zwei oder mehreren Unternehmen als Handelspartner (klassische Wirtschaftsmediation), aber auch innerhalb des eigenen Unternehmens zwischen den Gesellschaftern oder Mitarbeitern (innerbetriebliche Mediation) auf.
Streitigkeiten im Rahmen von Trennung, Scheidung oder Erbauseinandersetzung sind immer sehr belastend. Hier braucht es viel Erfahrung, Kompetenz und Kreativität, um erfolgversprechende Einigungen abzuschließen. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung im Familien- und Erbrecht.


Neben der Mediation bei umweltrelevanten Bau- und Planungsvorhaben vermitteln wir auch bei Konflikten zwischen Auftraggeber und Bauunternehmen sowie Handwerksbetrieben.
Außergerichtliche Verhandlungen durch Einsatz von Mediation erfolgreich führen
Jetzt Rechtsstreitigkeiten produktiv lösen!
Unsere beste Werbung: Zufriedene Mandanten
Das hat unseren Mandanten gut gefallen...

„Freundlicher und sehr kompetenter Rechtsanwalt. Durch sein enormes Wissen im Erbrecht trat praktisch sofort Ruhe in unsere Familie bzgl. des Nachlasses! Sehr wendig und intelligent in der Beseitigung von Problemen.“
Lothar von W., Düsseldorf

„Nimmt sich Zeit für die Belange seiner Mandanten. Wirkt sehr kompetent und hört bei Schilderungen, filternd und interessiert zu. Denn es geht oft erst einmal um Sympathie und Vertrauen und sich verstanden fühlen.“
Adlan Ö., Geschäftsführer in Düsseldorf
Partner der Rechtsanwaltschaft
Güteverfahren beginnen bei ratio legis mit günstig Preisen, damit der Zugang zur Konfliktlösung möglichst vielen Menschen offenstehen kann.
Die Antragstellung kann einfach und schnell über unser Webformular, per Fax an 02 11 / 38 54 88 68 oder per eMail erfolgen. Beachten Sie bei eMails, dass es nicht genügt, bloß ein pdf mit dem eigentlichen Antrag als Anlage zu übersenden. In der eMail muss mindestens stehen, dass Sie unter Bezugnahme auf beigefügten Güteantrag die Durchführung des Güteverfahrens beantragen und am Ende der eMail Ihren Vor- und Familiennamen als Unterschriftsersatz aufweisen.
Sie erhalten kurzfristig per eMail eine Eingangsbestätigung Ihres Güteantrags.
Die Bekanntgabe des eingeleiteten Schlichtungsversuchs erfolgt bei Anträgen durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten grundsätzlich auch schon vor Leistung des Kostenvorschusses.
Durch Einleitung des Güteverfahrens wird die Verjährung eventueller Ansprüche um bis zu 11 Monate gehemmt. Selbst bei sofortiger Zustimmungsverweigerung der Gegenseite wird der Anspruch um mindestens 6 Monate gehemmt.