Wir sind Gütestelle. Bundesweit.

Schnelle und nachhaltige Lösungen mit Rechtssicherheit.

Ein Güteverfahren gibt Ihnen Zeit. ist vertraulich. ist kostengünstig.

Staatlich anerkannte Gütestelle
Durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf anerkannte Streitbeilegungsstelle i.S.d. §§ 204 Abs. 1 Nr. 4 lit. a) BGB, 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Wir sind bereits seit 2005 von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf als staatlich anerkannte Gütestelle i.S.d. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zugelassen.

Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 lit. a) BGB tritt bei uns bereits mit Antragstellung auch nur einer Partei ein. Die Verjährung kann durch ein Güte- und Schlichtungsverfahren durchschnittlich zwischen 7 und 12 Monaten gehemmt werden.

Wie ein Gerichtsurteil ist der vor einer staatlich anerkannten Gütestelle geschlossene Vergleich unmittelbarer Vollstreckungstitel.

rechtssicher

Bereits die nur einseitige Einleitung des Verfahrens hemmt die Verjährung von Ansprüchen. Der vor uns geschlossener Vergleich hat die Wirkungen eines Urteil und ist unmittelbar Vollstreckungstitel.

vertraulich

Die Verhandlung bei ratio legis ist nicht öffentlich und bleibt vertraulich. Im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren sind Interna und Geschäftsgeheimnisse vor Zugang Dritter geschützt.

schnelle Lösung

Gerichtliche Verfahren dauern oft mehrere Jahre. Bei ratio legis bestimmen Sie das Tempo. Viele Streitigkeiten sind binnen weniger Wochen oder Monate nachhaltig erledigt.

In unseren Verhandlungen setzen wir zielgerichtet Mediation und andere ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) ein, welche sich bereits international in der Geschäftswelt durchgesetzt haben.

Gesetze müssen alle Lebenssachverhalte regeln; entsprechend abstrakt-generell sind die gesetzlichen Lösungen. Bei uns vereinbaren die Parteien selbständig, eigenverantwortlich und flexibell eine für alle Seiten passende und tragfähige Lösung. Wir fördern den Einigungsprozess und unterstützt die Parteien bei ihrer Lösungsfindung.

langjährige Erfahrung

Wir verfügt über langjährige Erfahrung und Kompetenz bei der Konfliktlösung. Mediator Christian Spies war über zwölf Jahre als Rechtsanwalt in Düsseldorf, Köln und Zürich tätig. Er war Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Strafrecht. In seiner Praxis bearbeitete eine Vielzahl von Mandaten aus dem Wirtschaftsrecht und übernahm die Gestaltung komplexer familien- und erbrechtliche Verträge.

Wir sind bundesweit tätig!

Die staatliche Anerkennung als Gütestelle erstreckt sich auf ganz Deutschland. In der Tat macht ein Großteil unserer Verfahren Streitigkeiten aus, in denen weder Antragsteller, noch Antragsgegner in Nordrhein-Westfalen ansässig sind. In der Vielzahl an Verfahren, die sich ohne mündlichen Gütetermin erledigen, ist die räumliche Nähe regelmäßig ohne Relevanz.

Kommt es zu einer mündlichen Güteverhandlung oder wird das Verfahren auf gemeinsamen Güteantrags aller Beteiligter betrieben, so entscheiden die Beteiligten unter Berücksichtigung der Geeignetheit des Streitgegenstands sowie nach persönlicher Gesprächskultur einvernehmlich darüber, ob die Lösungsfindung persönlich in Präsenz oder per Videokonferenz erfolgen soll.

Durch unser Netzwerk und Kooperationen sind wir stets in der Lage auch in Ihrer Nähe geeignete und förderliche Besprechungsräume anzubieten.

Videokonferenz können per Cisco Webex, Zoom, Skype und Google Hangout erfolgen. Bei eventuellen Einzelgesprächen besteht größtmögliche Flexibilität (insbesondere auch das reine Telefonat, Whatsapp-Call oder Facetime).

Erhalten Sie Ihre Chancen ab nur 99,- Euro

Trotz unseres hohen Service- und Professionalisierungsgrades gehören unsere Gebühren für die Einleitung eines Streitbeilegungsantrags bzw. Güteantrags bundesweit unter allen staatlich anerkannten Gütestellen zu den niedrigstens. Unsere Gebühren fallen auf zwei Stufen an: Antragsgebühr und Verhandlungsgebühr.

Die Antragsgebühr entsteht für die Einleitung des Streitbeilegungsverfahrens und Bekanntgabe dieses Antrags beim Antragsgegner. Erklärt der Gegner, nicht am Verfahren teilnehmen zu wollen, ist damit das Verfahren gescheitert. Nichtsdesto trotz ist durch das Verfahren die Verjährung grds. um mindestens 6 Monate gehemmt worden. Die Antragsgebühr beträgt lediglich 99,- Euro inklusive MwSt. und ist bei fehlender Zustimmung der Gegenseite vom Antragsteller alleine zu tragen. Die Ausstellung einer Verfahrensbescheinigung über den gescheiterten Streitbeilegungsversuch zur Vorlage bei Gericht ist in der Antragsgebühr bereits enthalten.

Die Verhandlungsgebühr fällt nur an, wenn die Gegenseite der Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens zustimmt. Die Gebühr deckt die Tätigkeiten zur Vorbereitung und Durchführung des mündlichen Verhandlungstermins ab. Auch gehört die Ausfertigung von Vergleichen und Einholung der Vollstreckungsklausel beim Amtsgericht hierzu. Die Verhandlungsgebühr fällt als Stundenhonorar in Höhe von 299 Euro inklusive MwSt. an. Wichtig: Stimmt der Gegner der Verfahrensdurchführung zu, werden alle bereits angefallenden (Antragsgebühr) und zukünftigen Kosten zu gleichen Teilen nach Köpfen von Antragsteller und Antragsgegner getragen. Im Rahmen einer vergleichsweisen Regelung können die Parteien eine abweichende Kostentragung vereinbaren.

Bei ausländischer Zustellanschrift kommt ein Zuschlag von jeweils 29 Euro inklusive MwSt. hinzu. Richtet sich das Streitbeilegungsverfahren gegen mehrere Personen, fällt ab dem zweiten Antragsgegner eine Auslagenpauschale von jeweils 29 Euro inkklusive MwSt. an. Neuzustellungen, bspw. aufgrund nachermittelter Anschrift, kosten jeweils 29 Euro inklusive MwSt.

Was uns besonders macht

Niedrige Antragsgebühr

Bei ratio legis möchten wir die Zugangsschwelle möglichst niedrig halten und so einer breiten Masse ein Streitbeilegungsverfahren eröffnen. Mangels Kausalität machen wir die Antragsgebühr auch nicht vom Gegenstandswert abhängig.

Vergleich ohne Extragebühr

Ziel jeder außergerichtlichen Verhandlung ist ein Vergleich. Unsere Motivation und unser Engagement bestehen jedoch unabhängig von einer gesonderten Gebühr. Insoweit verwundert uns die woanders "zusätzliche" Vergleichsgebühr.

digitales Verfahren

Wenn gewünscht können die Parteien das Verfahren vollständig digital betreiben. Bereits die Antragstellung kann über das Onlineportal oder per eMail erfolgen. Bei allseitigem Einverständnis kann die Verhandlung als Videokonferenz geführt werden.

Ausgewählte Tätigkeitsbereiche der Gütestelle:

Gut Recht bedarf guter Hilfe.

Mediation im Wirtschaftsrecht

Schwerpunkte sind Streitigkeiten aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Handelsrecht sowie aus Liefer- und Dienstleistungsverträgen. Konflikte zwischen Gesellschaftern, Organen, Teams oder Mitarbeitern untereinandern sind ein Unterfall der innerbetrieblichen Mediation.

Streitigkeiten im Rahmen von Trennung, Scheidung oder Erbauseinandersetzung sind immer sehr belastend. Hier braucht es viel Erfahrung, Kompetenz und Kreativität, um erfolgversprechende Einigungen abzuschließen. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung im Familien- und Erbrecht.

Mediation im Familienrecht und Erbrecht

Neben der Mediation bei umweltrelevanten Bau- und Planungsvorhaben vermitteln wir auch bei Konflikten zwischen Auftraggeber und Bauunternehmen sowie Handwerksbetrieben.

Unsere beste Werbung: Zufriedene Mandanten

Das hat unseren Mandanten gut gefallen...

„Freundlicher und sehr kompetenter Rechtsanwalt. Durch sein enormes Wissen im Erbrecht trat praktisch sofort Ruhe in unsere Familie bzgl. des Nachlasses! Sehr wendig und intelligent in der Beseitigung von Problemen.“

Lothar von W., Düsseldorf
5/5

Nimmt sich Zeit für die Belange seiner Mandanten. Wirkt sehr kompetent und hört bei Schilderungen, filternd und interessiert zu. Denn es geht oft erst einmal um Sympathie und Vertrauen und sich verstanden fühlen.“

Adlan Ö., Geschäftsführer in Düsseldorf
5/5
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