Obligatorische Streitschlichtung
nach § 15a EGZPO
Zulässigkeitsvoraussetzung nach §§ 53, 55 Justizgesetz NRW für Klagen wegen Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ehrverletzungen oder Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Professionelle, schnelle und effiziente Verfahrensdurchführung
Güteverfahren / Schiedsverfahren
Zertifizierter Mediator Ass. jur. Christian Spies LL.M. ist durch das Oberlandesgericht Düsseldorf staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne der § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. § 15a EGZPO und §§ 53, 55 JustG.
In Nordrhein-Westfalen hat der Landesgesetzgeber bestimmt, das bestimmte Klagen vor den ordentlichen Gerichten erst zulässig sind, wenn zuvor ein Schlichtungsversuch vor einem Schiedsamt oder einer Gütestelle unternommen wurde. Dieses Erfordernis gilt nur, wenn die Parteien in demselben Landgerichtsbezirk wohnen oder ihren Sitz oder eine Niederlassung haben.
Eine Klage ohne vorheriges Güteverfahren wird automatisch durch Prozessurteil als unzulässig abgewiesen. Ein Nachholen des Schlichtungsverfahrens nach Klageerhebung ist nicht möglich.
Ein vor uns abgeschlossener Vergleiche ist genauso vollstreckbar wie ein gerichtliche Vergleiche oder gerichtliches Urteil. Der Gütestellenvergleich kann neben dem ursprünglich Begehren des Antragstellers beliebig weitere Vereinbarungen enthalten. Auch diese erwachsten bei einem Vergleich in Rechtskraft und sind vollstreckbar. Die Vergleiche bleiben auch dann wirksam und vollstreckbar, wenn sich später herausstellt, dass die Gütestelle sachlich oder örtlich unzuständig gewesen sein sollte. Also 100% Sicherheit!
Wann ist zwingend ein Güteverfahren durchzuführen?
Nachbarschaftsstreit
Hierunter fallen unter § 906 BGB geregete Einwirkungen (sofern kein Gewerbebetrieb), Überwuchs nach § 910 BGB, Hinüberfall nach § 911 BGB, Grenzbaumstreitigkeiten nach § 923 BGB sowie im Nachbarrechtsgesetz NRW geregelte Nachbarrechte (außer Gewerbebetrieb).
Ehrverletzungen
Hierunter fallen alle Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind. Bei Ehrverletzungen durch Medien ist aber ein freiwilliges Mediationsverfahren möglich.
Verstöße gegen AGG
In Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist zuvor ein Güteverfahren durchzuführen. Hauptanwendungsfall sind Benachteiligungen im Arbeitsverhältnis (Bewerbungen und Aufstieg).
Nach § 53 Abs. 2 JustG NRW findet bei speziellen Klage- oder Prozessformen (Änderungsklagen, Widerklagen, Urkundenprozessen und Mahnverfahren) sowie bei Streitigkeiten in Familiensachen, Adhäsionsanträgen im Strafrecht sowie in Vollstreckungssachen das Güteverfahren keine Anwendung.
Nur bei gleichem Landgerichtsbezirk
Die obligatorische Streitschlichtung ist nur vorgeschrieben, wenn potentieller Kläger und Beklagter im gleichen Landgerichtsbezirk wohnen bzw. ihren Sitz oder Niederlassung haben. Aufgrund der örtlichen Nähe, kommen die meisten Anträge aus den Bezirken der Landgericht Düsseldorf und Wuppertal. Die Gütestelle ist jedoch für alle Anträge innerhalb Nordrhein-Westfalens zuständig.
Der Landgerichtsbezirk Düsseldorf umfaßt die Gemeinden Dormagen, Düsseldorf, Hilden, Kaarst, Korschenbroich, Langenfeld, Meerbusch, Monheim, Neuss und Ratingen. Der Landgerichtsbezirk Wuppertal umfaßt die Gemeinden Erkrath, Haan, Heiligenhais, Mettmann, Remscheid, Solingen, Velbert, Wülfrath und Wuppertal.
Weitere Informationen
Nachfolgend finden Sie unsere Schlichtungs- und Kostenordnung sowie als Arbeitshilfe ein Antragsformular als pdf. Alternativ können Sie den Antrag auch komplett online über unsere Homepage stellen.
SchlichtO
Gemäß § 15a EGZPO i.V.m. § 47 Abs. 1 JustG NRW regelt das Verfahren sowie die Kosten im Bereich der obligatorischen Streitschlichtung die Schlichtungs- und Kostenordnung.
Antragformular
Ein Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist formlos möglich. Jedoch sind die Formvorschriften nach § 2 Abs. 2 SchlichtO zu beachten. Wir empfehlen die Benutzung unseres Antragsformulars.
Antrag (online)
Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens kann auch online über unsere Homepage gestellt werden. Anlagen und sonstige pdf-Dateien können als Anhang hochgeladen werden.
Leistungsfähige Infrastruktur - effizientes Verfahren
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Gerade für Beteiligte, die professionell mit dem Recht arbeiten, ist es wichtig einen kompetenten Ansprechpartner mit leistungsfähiger Organisation und Infrastruktur zu haben. ratio legis ist Ihr Partner! Alternativ zur Papierakte kann das gesamte Verfahren elektronisch geführt werden.
Bei Anträgen durch Rechtsanwälte ist die sofortige Kostenvorschusszahlung entbehrlich. Kostenschuldner ist Ihr Mandant, welcher den Vorschuss binnen 14 Tagen auf Rechnung begleichen kann.
In geeigneten Fällen kann die Güteverhandlung auch per skype oder Zoom durchgeführt werden.